Data Act: Deutschland schafft den nationalen Durchsetzungsrahmen
Das deutsche Durchführungsgesetz zum Data Act ist in Kraft. Erfahren Sie, welche Behörden zuständig sind und was Unternehmen jetzt beachten sollten.
Mit dem neuen deutschen Durchführungsgesetz zum Data Act ist nun auch klar, wie die europäische Datenverordnung hierzulande praktisch umgesetzt wird. Zuständig ist vor allem die Bundesnetzagentur; bei personenbezogenen Daten übernimmt die BfDI eine Sonderrolle.
Für Unternehmen ist das ein wichtiges Signal: Der Data Act ist nicht mehr nur ein europäisches Thema, sondern gewinnt jetzt auch in der deutschen Praxis an Schärfe.
Wer vernetzte Produkte, digitale Dienste oder datenbasierte Geschäftsmodelle anbietet, sollte die eigenen Prozesse und Zuständigkeiten jetzt prüfen.
Das Durchführungsgesetz ist abrufbar unter recht.bund.de.