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SIKKER GmbH

Datenschutzberatung für Unternehmen

Die DSGVO verlangt nachweisbare Maßnahmen. Die SIKKER GmbH macht Datenschutz prüfbar: strukturiertes Konzept, belastbare Dokumentation, laufende Betreuung.

  • Datenschutzkonzept, VVT und TOMs
  • Datenschutz-Audit und Maßnahmenplan
  • Koordination mit ISO 27001 und Compliance
  • Externer Datenschutzbeauftragter auf Wunsch

Was bedeutet Datenschutzberatung?

Datenschutzberatung unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strukturiert und dauerhaft zu erfüllen. Im Mittelpunkt steht nicht das Ausfüllen von Formularen, sondern das Absichern aller Verarbeitungsvorgänge, bei denen personenbezogene Daten eine Rolle spielen.

Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das Mitarbeitende beschäftigt, Kundendaten speichert oder digitale Dienste nutzt. Die DSGVO gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Typische Lücken in der Praxis

  • Veraltete oder unvollständige Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
  • Fehlende Auftragsverarbeitungsverträge mit US-Dienstleistern
  • Cookie-Banner, die der aktuellen Rechtsprechung nicht standhalten
  • Unklare Prozesse bei Auskunfts- und Löschanfragen
  • Mitarbeiterdaten ohne dokumentierte Rechtsgrundlage

DSGVO-Anforderungen: Was Unternehmen nachweisen müssen

Die DSGVO definiert klare Pflichten für Unternehmen. Entscheidend ist nicht nur die Umsetzung, sondern auch die Dokumentation: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die Verordnung einhalten (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Art. 5 DSGVO legt die Grundsätze fest: Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Vertraulichkeit. Art. 30 verpflichtet zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Art. 32 fordert technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), die dem Risiko der Verarbeitung angemessen sind.

Bei Datenschutzverletzungen greift die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO: Die zuständige Aufsichtsbehörde muss innerhalb von 72 Stunden informiert werden. Bei hohem Risiko für Betroffene kommt die Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 hinzu.

Ob in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zum externen Datenschutzbeauftragten.

DSGVO auf einen Blick

  • Grundlage: EU-Verordnung 2016/679
  • Gilt seit: 25. Mai 2018
  • Aufsicht: Landesdatenschutzbehörden (LDA/LfDI)
  • Max. Bußgeld: 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Kernpflichten: VVT, TOMs, Betroffenenrechte, DSB-Pflicht, Datenpannen-Meldung

Was ein Datenschutzkonzept enthalten muss

Ein Datenschutzkonzept ist das zentrale Dokument, das nachweist, wie ein Unternehmen die DSGVO-Anforderungen umsetzt. Es dient der internen Steuerung, der Erfüllung von Auftragsverarbeitungspflichten und als Nachweis bei Behördenprüfungen.

01

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Vollständige Dokumentation aller Verarbeitungsvorgänge nach Art. 30 DSGVO. Enthält Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger und Speicherfristen für jeden Vorgang.

02

Technische und organisatorische Maßnahmen

Nachweis der implementierten Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backup-Konzepte, Pseudonymisierung und physische Sicherheit.

03

Rechtsgrundlagenübersicht

Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Das Konzept dokumentiert, auf welcher Basis (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse) welche Vorgänge beruhen.

04

Auftragsverarbeitungsverträge

Verträge mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, sind nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Das Konzept führt alle Auftragsverarbeiter und den Status der AVVs.

05

Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei risikoreichen Verarbeitungen ist eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich. Das Konzept dokumentiert, welche Vorgänge einer Schwellenwertprüfung unterzogen wurden und mit welchem Ergebnis.

06

Betroffenenrechte und Prozesse

Dokumentierte Abläufe für Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17) und Widerspruch (Art. 21). Fristen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege müssen klar geregelt sein.

Datenschutz-Audit: Lücken erkennen, bevor Behörden prüfen

Ein Datenschutz-Audit prüft systematisch, ob die dokumentierten Maßnahmen in der Praxis tatsächlich wirksam sind. Es dient der internen Qualitätssicherung und ist Grundlage für die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

  1. 1

    Vorbereitung und Scope-Definition

    Festlegung des Prüfumfangs: Welche Verarbeitungsvorgänge, Systeme und Standorte werden geprüft? Wir definieren gemeinsam mit Ihnen den Audit-Scope auf Basis des VVT und der bekannten Risikobereiche.

  2. 2

    Dokumentenprüfung

    Sichtung und Bewertung aller datenschutzrelevanten Dokumente: VVT, TOMs, AVVs, Einwilligungstexte, Datenschutzerklärungen und interne Richtlinien. Wir prüfen Vollständigkeit, Aktualität und Rechtskonformität.

  3. 3

    Prozess- und Systemprüfung

    Abgleich zwischen Dokumentation und gelebter Praxis. Wie werden Betroffenenrechte tatsächlich bearbeitet? Wie werden Datenpannen erkannt und gemeldet? Sind Auftragsverarbeiter vertraglich korrekt eingebunden?

  4. 4

    Auditbericht und Maßnahmenplan

    Das Ergebnis ist ein strukturierter Auditbericht mit konkretem Handlungsbedarf, priorisierten Empfehlungen und einem Umsetzungsplan. Der Bericht ist behördentauglich und dient als Nachweis aktiver DSGVO-Compliance.

Datenschutzberatung durch SIKKER: Koordiniert mit Informationssicherheit

Datenschutz und Informationssicherheit sollten nicht als getrennte Silos behandelt werden. Wir beraten Unternehmen so, dass beide Themen koordiniert angegangen werden. Das spart Aufwand, vermeidet redundante Dokumentation und erhöht die Wirksamkeit.

Ist-Analyse und Bestandsaufnahme

Wir erfassen alle Verarbeitungsvorgänge, prüfen vorhandene Dokumentation und bewerten Rechtsgrundlagen. Das Ergebnis ist ein klares Bild des aktuellen Datenschutzniveaus mit konkreten Handlungsfeldern.

Datenschutzkonzept und TOMs

Auf Basis der Analyse entwickeln wir ein vollständiges Datenschutzkonzept mit VVT, TOM-Dokumentation und AVV-Management. Bei Unternehmen mit bestehendem ISMS nutzen wir vorhandene Strukturen.

Laufende Compliance und Audit

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt. Wir unterstützen bei laufenden Änderungen, Schulungen, Datenpannen-Prozessen und regelmäßigen Audits. Wo ein externer DSB benötigt wird, übernimmt unser Team diese Rolle.

Für Unternehmen, die auch die Anforderungen aus Compliance-Management und Hinweisgeberschutz berücksichtigen müssen, bieten wir eine koordinierte Beratung an, die alle Themenfelder verzahnt.

Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Datenschutzberater?

Ein Datenschutzberater analysiert die Verarbeitungsvorgänge eines Unternehmens, bewertet Risiken und erarbeitet Maßnahmen zur DSGVO-Compliance. Konkrete Leistungen sind die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, die Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen und die Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Als externer Dienstleister kann die SIKKER GmbH auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Brauche ich eine Datenschutzberatung?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss die DSGVO einhalten. In der Praxis haben viele Unternehmen Lücken: fehlende oder veraltete Verarbeitungsverzeichnisse, unvollständige Auftragsverarbeitungsverträge oder unklare Prozesse für Betroffenenrechte. Eine Datenschutzberatung deckt diese Lücken auf, bevor Aufsichtsbehörden oder Datenpannen das tun.

Wie läuft ein Beratungsprojekt ab?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Wir sichten vorhandene Dokumentation, erfassen Verarbeitungsvorgänge und identifizieren Handlungsfelder. Darauf baut ein priorisierter Umsetzungsplan auf, der Verzeichnis, TOMs, AVV-Management und Prozesse für Betroffenenrechte umfasst. Nach der Umsetzung begleiten wir laufende Änderungen, Schulungen und jährliche Audits. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren konkreten Bedarf und den Aufwandsrahmen.

Was ist ein Datenschutzkonzept und wer braucht es?

Ein Datenschutzkonzept fasst alle datenschutzrelevanten Regelungen eines Unternehmens zusammen: Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Auftragsverarbeiterübersicht, Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen. Es dient als internes Steuerungsdokument und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Praktisch jedes Unternehmen, das mehr als rein interne Daten verarbeitet, profitiert von einem strukturierten Konzept.

Wie unterscheiden sich DSGVO-Compliance und ein Datenschutz-Audit?

DSGVO-Compliance beschreibt den Zustand, in dem alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt sind. Ein Datenschutz-Audit ist das Prüfinstrument, das feststellt, ob dieser Zustand tatsächlich erreicht wurde. Audits werden idealerweise einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen an Systemen oder Prozessen durchgeführt und bilden die Grundlage für die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Ein Datenschutzbeauftragter ist nach §38 BDSG ab 20 Personen, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend. Unabhängig davon besteht die Pflicht bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder bei Kerntätigkeiten, die eine systematische Überwachung von Personen erfordern. Ob eine Bestellung in Ihrem Fall erforderlich ist, klären wir gerne im Erstgespräch.

Ihr Partner für Datenschutzberatung

Die SIKKER GmbH berät Unternehmen in Deutschland bei der strukturierten Umsetzung der DSGVO. Unser Team verbindet rechtliches Fachwissen mit Praxiserfahrung aus Informationssicherheits- und Compliance-Projekten, sodass Datenschutz nicht als isolierte Pflichtübung, sondern als Teil einer kohärenten Sicherheitsstrategie behandelt wird.

Von der ersten Bestandsaufnahme über die Erstellung des Datenschutzkonzepts bis zum regelmäßigen Audit: Wir begleiten Sie kontinuierlich. Mehr über unser Team erfahren.

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Wir analysieren Ihre aktuelle Datenschutzsituation, benennen offene Punkte und entwickeln mit Ihnen einen praxistauglichen Umsetzungsplan. Unverbindlich und vertraulich.

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