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SIKKER GmbH

KI-Beauftragter: Kompetenz ohne Festanstellung

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst im Einsatz, oft schneller eingeführt als die Frage beantwortet wurde, wer sich um Governance, Compliance und ethische Verantwortung kümmert. Der EU AI Act fordert in Art. 4 die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz, ISO 42001 definiert klare Rollen für den Betrieb von KI-Systemen und Kunden fragen zunehmend nach, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen mit KI umgeht. Genau hier setzen wir an.

Warum ein externer KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter koordiniert den KI-Einsatz zwischen Fachabteilungen, IT, Datenschutz und Geschäftsleitung. Er stellt sicher, dass KI-Systeme rechtssicher eingeführt, ethisch verantwortbar betrieben und kontinuierlich überwacht werden. Diese Rolle intern zu besetzen, setzt interdisziplinäres Wissen voraus: technisch, rechtlich, organisatorisch. Ein externer KI-Beauftragter bringt diese Kompetenz mit, ohne dass Sie eine Vollzeitstelle schaffen müssen.

Was wir tun

Wir übernehmen die Rolle des KI-Beauftragten im laufenden Betrieb und schaffen klare Strukturen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI. Dazu gehören Governance, Zuständigkeiten, Dokumentation und die Begleitung Ihrer KI-Anwendungen über den gesamten Lebenszyklus.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung der Geschäftsleitung zum verantwortungsvollen und strukturierten Einsatz von KI im Unternehmen
  • Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Governance-Strukturen, klarer Zuständigkeiten und interner Prozesse
  • Bewertung von KI-Anwendungen, Einsatzszenarien und relevanten Risiken
  • Entwicklung interner Leitlinien für Auswahl, Einführung und Nutzung von KI-Systemen
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI
  • Unterstützung bei Dokumentation, Nachweisführung und Auditierbarkeit
  • Begleitung bei Anforderungen aus EU AI Act und ISO 42001

Wir verstehen uns nicht als Bremse, sondern als Enabler. Unser Ziel ist es, KI-Projekte zu beschleunigen, mit klaren Strukturen, beherrschbaren Risiken und nachweisbarer Compliance.

Das Ergebnis

Der Einsatz von KI wird in Ihrem Unternehmen nicht nur ermöglicht, sondern belastbar gesteuert. Sie schaffen Transparenz über Anwendungen, Risiken und Verantwortlichkeiten und können gegenüber Kunden, Partnern und Prüfinstanzen nachweisen, dass KI bei Ihnen strukturiert und verantwortungsvoll eingesetzt wird.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann braucht mein Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Sobald Mitarbeitende KI-Systeme im Arbeitsalltag nutzen, greift Art. 4 EU AI Act. Das betrifft auch scheinbar alltägliche Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in CRM- und Office-Anwendungen. Ohne klar zugeordnete Verantwortung lässt sich die geforderte KI-Kompetenz kaum nachvollziehbar dokumentieren. Sobald mehr als eine Handvoll Anwendungsfälle entstehen oder eine Zertifizierung wie ISO 42001 geplant ist, wird die Rolle unverzichtbar.

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Es gibt keine direkte gesetzliche Pflicht, einen KI-Beauftragten zu bestellen. Art. 4 EU AI Act verpflichtet jedoch seit Februar 2025 alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz. Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen gelten nach Art. 26 EU AI Act zusätzliche Pflichten zu menschlicher Aufsicht, Risikomanagement und Dokumentation. Ohne eine verantwortliche Person lassen sich diese Anforderungen kaum nachweisbar erfüllen. Der KI-Beauftragte ist daher eine dringende Empfehlung.

Wer im Unternehmen arbeitet mit dem KI-Beauftragten zusammen?

Der KI-Beauftragte ist Ansprechpartner für die Geschäftsleitung, IT, Datenschutz und die Fachbereiche, die KI-Systeme einführen oder nutzen. In der Praxis sind regelmäßige Abstimmungen mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Informationssicherheitsbeauftragten besonders wichtig. Die SIKKER GmbH übernimmt die Koordination, sodass Ihre internen Ressourcen nicht mit Governance-Aufgaben belastet werden.

Was ist der Unterschied zwischen KI-Beauftragter und KI-Manager?

Der KI-Beauftragte fokussiert auf Governance, Compliance und Risikomanagement im Kontext des EU AI Act und der ISO 42001. Der KI-Manager verantwortet die operative Umsetzung von KI-Projekten und Use Cases im Unternehmen. Der CAIO (Chief AI Officer) ist eine strategische C-Level-Funktion in Großunternehmen, die die gesamte KI-Transformation steuert. Für mittelständische Unternehmen ist der KI-Beauftragte die passende Wahl.

Wie arbeitet der KI-Beauftragte mit bestehenden DSB- und ISB-Strukturen zusammen?

KI-Governance, Datenschutz und Informationssicherheit überschneiden sich inhaltlich. Der KI-Beauftragte nutzt bestehende Prozesse aus ISMS und Datenschutzmanagement, statt parallele Strukturen aufzubauen. Wenn Sie bereits einen externen DSB oder ISB der SIKKER GmbH nutzen, bündeln wir die Rollen in einer abgestimmten Betreuung. Das reduziert Schnittstellen und hält den Koordinationsaufwand für Ihre Geschäftsleitung gering.

Wie schnell ist ein externer KI-Beauftragter einsatzbereit?

Nach einem Erstgespräch und einer kurzen Bestandsaufnahme kann die SIKKER GmbH die Rolle des externen KI-Beauftragten in der Regel innerhalb weniger Wochen übernehmen. In dieser Zeit erfassen wir die eingesetzten KI-Systeme, klären die Risikoklassifizierung nach EU AI Act und legen erste Governance-Strukturen fest. Ein eigener Aufbau interner KI-Kompetenz dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate, weil Recruiting, Einarbeitung und Zertifizierungen Zeit brauchen.

Ihr Team für den externen KI-Beauftragten

Die SIKKER GmbH übernimmt KI-Beauftragten-Mandate für mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland. Unser Team verbindet KI-Governance-Expertise mit praktischer Erfahrung in ISO 42001, EU AI Act und Informationssicherheit.

Vom Erstgespräch bis zum laufenden Betrieb integrieren wir uns in Ihre bestehenden Strukturen. Mehr über unser Team erfahren.

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Informationssicherheit, Datenschutz & Compliance

30-Minuten-Check Ihrer KI-Landschaft

Wir erfassen im Erstgespräch Ihren KI-Einsatz, klären den Handlungsbedarf nach Art. 4 EU AI Act und skizzieren die externe Übernahme der KI-Beauftragten-Rolle. Unverbindlich und vertraulich.

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